Die Tätigkeit der Sprachheilpädagoginnen und -pädagogen bezieht sich auf Kinder mit Auffälligkeiten in der gesprochenen und/oder geschriebenen Sprache bzw. der Kommunikation.
Sprachheillehrer*innen sind zumeist mobil an mehreren Schulen tätig. Im Idealfall findet der Sprachheilunterricht an der Stammschule des Kindes statt.
Das Stundenkontingent einer Bildungsregion, sowie das Stundenausmaß der einzelnen Sprachheillehrer*innen werden vom Leiter der jeweiligen Bildungsdirektionsaußenstelle festgelegt. Dem Stundenkontingent und dem Bedarf entsprechend können Schulen mit Sprachheilunterricht versorgt werden.
Sprachheillehrer*innen haben die Aufgabe
Insbesondere werden folgende Bereiche der Sprache und Kommunikation berücksichtigt:
(vgl. Richtlinien zur Durchführung von Sprachheilkursen, 2008, LSR für NÖ II-306/360-2008)